FAQ

Häufig gestellte Fragen

Vor dem Einzug stimmen der/die Kundenberater/-in gemeinsam mit dem/der Mieter/in einen Termin zur Schlüsselübergabe in der Wohnung ab.

Dabei wird auch das Übergabeprotokoll angefertigt, das später bei der Rückgabe der Wohnung an die GWG eine wichtige Rolle spielt. 

In einem Übergabeprotokoll werden bei der Wohnungsübergabe wichtige Details zum Zustand der Wohnung festgehalten. Dazu gehören unter anderem der Zustand von Wänden, Böden, Türen, Fenstern und anderen Einrichtungsgegenständen sowie die Funktionstüchtigkeit von Installationen wie Heizungen, Wasseranschlüssen und elektrischen Anlagen. Eventuelle Mängel oder Schäden werden dokumentiert, ebenso wie die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas. Zudem wird festgehalten, welche Schlüssel übergeben wurden und ob etwaige Einbauten oder Möbel in der Wohnung verbleiben. Das Protokoll dient als wichtige Grundlage bei der späteren Rückgabe der Wohnung.

Beim Transport von Möbeln und Einrichtungsgegenständen können für Mieter/innen Probleme auftreten. Sollten durch den Umzug Beschädigungen im Treppenhaus oder in den Aufzugskabinen entstehen, sollten Mieter/innen sofort Ansprüche bei dem Möbeltransportunternehmen oder der Haftpflichtversicherung geltend machen.

Es ist zudem wichtig, zu bedenken, dass die Aufzüge in den Häusern Personen- und keine Lastenaufzüge sind. Mieter/innen sollten mit den Gemeinschaftsanlagen sorgfältig umgehen, um zu vermeiden, dass der erste Tag in der neuen Umgebung zu Ärger mit den anderen Mieterinnen und Mietern führt.

Die neue Wohnung steht den Mieter/innen ab dem im Vertrag festgelegten Termin zur Verfügung. Sollte der Mietbeginn jedoch auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, so gilt der darauffolgende Werktag als frühestmöglicher Einzugstag. Dies entspricht den geltenden rechtlichen Bestimmungen. So können die Mieter/innen sicherstellen, dass der Einzug reibungslos und im Einklang mit den Vereinbarungen erfolgt, ohne unnötigen Stress oder Komplikationen am ersten Tag im neuen Zuhause.

Zum Service der GWG gehört es, den Mieter/innen das Erstellen und Anbringen von Namensschildern an Klingel und Briefkasten abzunehmen. Dieser kleine, aber bedeutende Schritt erleichtert den Einzug und sorgt dafür, dass sich die Mieter/innen schnell heimisch fühlen.

Sollte dies bei Einzug noch nicht geschehen sein, wird empfohlen, den/die Kundenberater/-in anzusprechen. Die Angelegenheit wird dann umgehend in die Wege geleitet, sodass die neuen Bewohner/innen sich voll und ganz auf das Einrichten und Ankommen in ihrem neuen Zuhause konzentrieren können.

Nach dem Meldegesetz sind sowohl die Mieter/innen als auch die GWG als Wohnungsgeber verpflichtet, die in der Wohnung lebenden Personen bei der Einwohnermeldebehörde anzumelden. Diese gesetzliche Vorgabe dient nicht nur der Ordnung, sondern auch dem reibungslosen Ablauf des Einzugs.

Es ist wichtig, dass Mieter/innen unverzüglich für die An- oder Ummeldung sorgen, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und sich vollständig in der neuen Umgebung niederlassen zu können. Die dafür erforderliche Wohnungsgeberbestätigung wird den Mieter/innen bei der Übergabe der Wohnung von dem/der Kundenberater/in überreicht, sodass alle notwendigen Schritte schnell und unkompliziert erledigt werden können. 

Es ist zu beachten, dass neue Mieter/innen in eine bereits etablierte Nachbarschaft ziehen. Die umliegenden Nachbarn sind sicherlich daran interessiert, mehr über die Person zu erfahren, die neu eingezogen ist.

Um Vorurteile, Missverständnisse oder Vorbehalte zu vermeiden, wird dringend empfohlen, dass Mieter/innen sich bei den Nachbarn vorstellen und sich gegenseitig kennenlernen. Eine harmonische und intakte Hausgemeinschaft ist von entscheidender Bedeutung für ein angenehmes Wohnen in einem Mehrfamilienhaus.

Wenn Miter/innen eine Wohnung der GWG anmieten, dann gehören dazu:

  • Decken,
  • Wänden,
  • Böden,
  • Leisten,
  • Fenstern,
  • Türen,
  • Heizkörpern,
  • sanitäre Anlagen wie Dusche oder Badewanne,
  • Toilette mit Spülkasten,
  • Waschbecken
  • sowie alle Armaturen, Steckdosen, und Schalter.

Genaueres regelt das bei Übergabe der Wohnung erstellte Protokoll. 

Mieter/-in haben die Pflicht sorgsam mit dem Eigentum der GWG umzugehen. Entsteht ein Schaden an den Mietgegenständen wird bei ordnungsgemäßem Gebrauch und normalem Verschleiß die GWG für Ersatz sorgen.

Gehen allerdings Mietgegenstände durch das Einwirken des/der Mieter/-in kaputt, muss der/die Mieter/-in für die Reparatur aufkommen.

Jede/r Mieter/in ist verpflichtet, geeignete Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass von der Wohnung keine Gefahren oder Beeinträchtigungen ausgehen. Es ist darauf zu achten, dass keine Verstopfungen entstehen und Wasser nicht unbeaufsichtigt läuft. Sollten Verstopfungen der Abflussleitungen durch schuldhaftes Verhalten der Mieter/innen verursacht werden, tragen diese die Kosten für die Beseitigung.

Bei Frost ist sicherzustellen, dass Wasserleitungen und Heizungsanlagen nicht einfrieren. Kellerfenster sind bei Frostgefahr grundsätzlich geschlossen zu halten, jedoch ist kurzfristiges Lüften zwischendurch selbstverständlich möglich.

Leicht entzündliche und feuergefährliche Gegenstände und Stoffe dürfen weder in den zur Wohnung gehörenden Kellerabteilen noch in sonstigen Gemeinschaftsräumen aufbewahrt werden. Mieter/innen müssen darauf achten, dass Kerzen, Zigaretten oder andere brennende Gegenstände nicht unbeaufsichtigt bleiben.

Die Wohnungen sind mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

Der Zustand des Müllbehälterstandplatzes trägt maßgeblich zum äußeren Erscheinungsbild und zur Sauberkeit eines Hauses bei. Jede/r Mieter/in ist verpflichtet, den Standplatz sowie die Hausmüllbehälter sauber zu halten.

Abfälle und Reststoffe dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen, dem Haus zugeordneten Behältern entsorgt werden. Es ist nicht gestattet, Gegenstände neben den Behältern abzulegen.

Verunreinigungen, die durch Mieter/innen, deren Besucher/innen oder Lieferanten verursacht werden, sind von dem/der betreffenden Mieter/in unverzüglich zu beseitigen.

Das Trocknen von Wäsche ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Räumen und auf den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. An Sonn- und Feiertagen ist das Trocknen von Wäsche außerhalb des Hauses nicht gestattet. Diese Regelung soll dazu beitragen, die Ruhe an diesen Tagen zu wahren und das äußere Erscheinungsbild des Hauses zu erhalten.

Teppiche, Kleidungsstücke, Staubtücher und ähnliche Gegenstände dürfen weder in Treppenhäusern und Hausfluren noch aus Fenstern oder auf Balkonen ausgeklopft oder ausgebürstet werden. Mieter/innen werden gebeten, solche Reinigungsarbeiten in den dafür vorgesehenen Bereichen durchzuführen, um die Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinschaftsbereichen des Hauses zu wahren. Dies trägt dazu bei, das angenehme Wohnklima für alle Bewohner/innen zu erhalten.

Bei Störungen der Außen-, Treppenhaus- oder Kellerbeleuchtung ist der/die Mieter/in verpflichtet, unverzüglich das Servicecenter der GWG zu informieren. Bis der Defekt behoben ist, sollte der/die Mieter/in selbst sicherstellen, dass eine ausreichende Beleuchtung gewährleistet ist, um die Sicherheit und Orientierung in diesen Bereichen zu gewährleisten.

Haus- und Hofeinfahrten sowie Hofräume sind stets freizuhalten und dürfen nicht als Spielflächen genutzt werden. Mieter/innen werden gebeten, darauf zu achten, dass gemeinsam genutzte Räume wie Treppenhäuser, Vorplätze, Waschküchen und Trockenräume nicht mit Fahrrädern, Mopeds, Hausrat oder anderen Gegenständen, insbesondere Sperrmüll, zugestellt werden.

Darüber hinaus ist es untersagt, nicht zugelassene Fahrzeuge auf Stellplätzen oder anderen, der GWG gehörenden, Grundstücksflächen abzustellen. Diese Regelungen tragen dazu bei, die Ordnung und Sicherheit in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen zu gewährleisten.

Die Außenanlagen, insbesondere die Grünflächen, sind von den Mieter/innen pfleglich zu behandeln. Es ist zu beachten, dass diese Bereiche nicht als Auslauf für Haustiere vorgesehen sind.

Das Befahren der Plattenwege ist zu vermeiden, da dies nicht nur zu Belästigungen der Mitbewohner/innen führt, sondern auch die Anlagen beschädigen kann. Aus diesem Grund ist auf die Nutzung der Wege mit Fahrzeugen zu verzichten, um die Außenanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

Lärm, der die Mitbewohner/innen stören könnte, ist unbedingt zu vermeiden. Insbesondere sollten Rundfunk-, Fernseh- und Tonwiedergabegeräte sowie Musikinstrumente nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. Diese Regelung gilt besonders während der Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr und der Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr, um allen Bewohner/innen eine angenehme und erholsame Wohnumgebung zu gewährleisten.

Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist grundsätzlich nicht gestattet, insbesondere aus brandschutztechnischen Gründen. Daher sollten Mieter/innen darauf achten, Schuhe in der eigenen Wohnung zu lagern und nicht im gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus.

Es ist zudem wichtig zu bedenken, dass im Treppenhaus abgestellte Schuhe die Fachfirma daran hindern können, das Treppenhaus ordnungsgemäß zu reinigen. Die Einhaltung dieser Regelungen trägt zur Sicherheit und Sauberkeit des Gebäudes bei.

Luft hat die Fähigkeit, Feuchtigkeit aufzunehmen – das geschieht auch in der Wohnung. Oft bemerken Mieter/innen dies nicht direkt, da das Wasser in der Luft meist unsichtbar bleibt. Bei hoher Luftfeuchtigkeit kann sich diese Feuchtigkeit jedoch bemerkbar machen, etwa in Form von Wasserdampf, Nebel oder Kondenswasser.

Täglich fügen Mieter/innen der Raumluft Feuchtigkeit hinzu, sei es durch Atmen, Kochen oder Duschen. Selbst Zimmerpflanzen tragen dazu bei, indem sie Wasser verdunsten lassen. Je nach Lebensweise und Aktivitäten kann dies bis zu 30 Liter Wasser pro Tag ausmachen.

Wenn die Temperaturen sinken und die Luft bereits mit Feuchtigkeit gesättigt ist, kann es passieren, dass diese Feuchtigkeit als Kondensat – kleine Wassertropfen – sichtbar wird. Dies tritt besonders in kühlen Ecken oder hinter großen Möbelstücken auf.

Daher ist es wichtig, die Räume warm zu halten. Ein zu kühler Raum kann die Bildung von Schimmel begünstigen. Eine Raumtemperatur von mindestens 18 °C ist nicht nur für das Wohlbefinden der Mieter/innen sinnvoll, sondern auch für die Erhaltung der Wohnung und die Energieeffizienz. So wird nicht nur für Komfort gesorgt, sondern auch dafür, dass die Wohnung in gutem Zustand bleibt.

Das Lüften von Räumen und Wohnungen bringt gleich zwei wesentliche Vorteile mit sich: Es sorgt für den Zufluss frischer Luft und ermöglicht gleichzeitig, dass verbrauchte, mit Wasserdampf gesättigte Luft entweichen kann.

Durch diesen kontinuierlichen Luftaustausch können Mieter/innen die Luftfeuchtigkeit optimal zwischen 50 und 60 % halten. Dies schafft nicht nur eine angenehme Wohnatmosphäre, sondern minimiert auch die Gefahr der Bildung von Kondenswasser.

Ebenso wichtig wie das Heizen ist das richtige Lüften. Durch regelmäßiges Lüften können feuchte Stellen und die damit verbundene Gefahr der Schimmelbildung vermieden werden. Aus gesundheitlichen Gründen wird empfohlen, tagsüber häufig für einen Luftaustausch zu sorgen, um die Raumluft frisch zu halten und sie nicht mit Gerüchen oder Schadstoffen zu belasten.

Obwohl beim Lüften zwangsläufig etwas Wärme verloren geht, ist dies ein kleiner Preis für ein gesundes Raumklima und den Schutz vor Feuchtigkeitsschäden. Besonders effektiv ist das Stoßlüften: Dabei werden Fenster und Türen für kurze Zeit, etwa 5 bis 10 Minuten, weit geöffnet. Diese Methode ersetzt die Raumluft schnell und erhält gleichzeitig die in den Baustrukturen gespeicherte Wärme.

Mieter/innen sollten diese Methode mehrmals täglich anwenden, wenn sie zu Hause sind. Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Bitte daran denken, die Heizung während des Lüftens herunterzudrehen.

Besonders beim Duschen, Baden und Kochen entstehen rasch große Mengen Wasserdampf. Diese Feuchtigkeit muss durch gezieltes Lüften der betroffenen Räume unmittelbar nach außen geleitet werden, um die Luftqualität in der Wohnung zu erhalten.

Es ist ratsam, während dieser Tätigkeiten die Türen der entsprechenden Räume geschlossen zu halten. Dadurch wird verhindert, dass sich der Wasserdampf in der gesamten Wohnung verteilt und dort möglicherweise zu Feuchtigkeitsproblemen führt. Mieter/innen sollten darauf achten, diese Maßnahmen konsequent umzusetzen, um ein gesundes Raumklima zu gewährleisten.

Damit sich die mit Wasserdampf angereicherte Raumluft nicht hinter größeren Möbelstücken ansammelt und an den kälteren Außenwänden kondensiert, ist es wichtig, für ausreichende Luftzirkulation entlang der Wände zu sorgen.

Mieter/innen sollten daher darauf achten, dass Möbelstücke, insbesondere solche mit geschlossenem Sockel, einen Mindestabstand von 5 cm, idealerweise jedoch 10 cm, zur Wand haben. Dieser Abstand hilft, die Luftzirkulation aufrechtzuerhalten und das Risiko von Feuchtigkeitsansammlungen und daraus resultierenden Schäden, wie Schimmelbildung, zu minimieren.

Wenn die Wärmeabgabe der Heizkörper durch Verkleidungen, lange Vorhänge oder vorgestellte Möbel behindert wird, entsteht ein Wärmestau. Dieser Wärmestau führt dazu, dass sich die Wärmeverluste nach außen erhöhen.

Bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung kann der Heizkostenverteiler diese verringerte Wärmeabgabe nicht berücksichtigen, was dazu führt, dass Mieter/innen einen um etwa 10 bis 20 % zu hohen Verbrauchsanteil registrieren lassen. Es ist daher wichtig, darauf zu achten, dass die Heizkörper in der Wohnung frei bleiben, um unnötige Kosten zu vermeiden und gleichzeitig eine effiziente Wärmeverteilung sicherzustellen.

Bei offenen Feuerstellen in der Wohnung müssen Mieter/innen sicherstellen, dass die Verbrennungsluft kontinuierlich ersetzt wird. Dies kann beispielsweise durch einen Luftverbund zwischen mehreren Räumen erreicht werden. Wichtig ist, dass die entsprechenden Öffnungen in den Innenwänden oder Türen aus Sicherheitsgründen keinesfalls geschlossen werden dürfen.

Bei Feuerstätten mit geschlossener Brennkammer wird die Verbrennungsluft über spezielle Kanäle direkt zur Brennkammer geleitet, sodass kein Austausch mit der Raumluft stattfindet. Diese Bauweise sorgt dafür, dass die Raumluft unbeeinflusst bleibt, während gleichzeitig eine sichere und effiziente Verbrennung gewährleistet wird.

Zum Schutz aller Mieter/innen vor Einbruch, Diebstahl und Gewalttaten sollten die Haustüren stets geschlossen, jedoch nicht abgeschlossen gehalten werden.

Dies trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern verhindert auch, dass die Raumtemperatur im Treppenhaus, insbesondere an kalten Tagen, stark absinkt. Durch das Schließen der Türen wird die Wärme im Gebäude besser gehalten und unnötiger Energieverlust vermieden, was zusätzlich den Wohnkomfort erhöht.

Wenn Mieter/innen längere Zeit abwesend sind, sollten sie einige wichtige Punkte beachten, um ihre Wohnung und das Gebäude vor möglichen Schäden oder Problemen zu schützen. Die Heizung sollte auch während der Abwesenheit auf einer niedrigen Stufe laufen, um Frostschäden an Wasserleitungen zu vermeiden. Zudem ist es ratsam, eine Vertrauensperson zu bitten, die Wohnung gelegentlich zu lüften, um Schimmelbildung vorzubeugen. Vor der Abreise sollten alle Wasserhähne fest zugedreht und die Wasserzuleitung, insbesondere bei längeren Abwesenheiten, geschlossen werden, um Wasserschäden zu verhindern.

Sicherheitsvorkehrungen sind ebenfalls entscheidend. Alle Fenster und Türen sollten gut verschlossen sein, um Einbrüchen vorzubeugen, und Wertgegenstände sicher aufbewahrt werden. Der Einsatz von Zeitschaltuhren für Licht oder andere Geräte kann helfen, die Anwesenheit zu simulieren. Es ist zudem hilfreich, vertrauenswürdige Nachbarn oder die Hausverwaltung über die Abwesenheit zu informieren, damit sie im Notfall eingreifen können. Die Post sollte gestoppt oder regelmäßig von jemandem entnommen werden, um den Eindruck einer leeren Wohnung zu vermeiden.

Vor der Abreise sollten Mieter/innen auch darauf achten, den Müll zu entsorgen und keine verderblichen Lebensmittel zurückzulassen, um unangenehme Gerüche oder Schädlingsbefall zu verhindern. Elektrische Geräte, die nicht benötigt werden, sollten vom Stromnetz getrennt werden, um Energie zu sparen und das Risiko von Kurzschlüssen oder Bränden zu verringern. Durch das Beachten dieser Maßnahmen können Mieter/innen sicherstellen, dass ihre Wohnung während ihrer Abwesenheit in einem guten Zustand bleibt und mögliche Risiken minimiert werden.