FAQ

Häufig gestellte Fragen

Mit Ihrem/Ihrer Kundenberater/-in wird vor Einzug ein Termin für die Schlüsselübergabe in der Wohnung vereinbart.

Bei dieser Übergabe wird dann auch das Übergabeprotokoll gefertigt, das später bei der Rückgabe der Wohnung an die GWG wichtig ist.

Beim Transport von Möbeln und Einrichtungsgegenständen können Probleme auftreten. Sollten durch den Umzug Beschädigungen im Treppenhaus oder in den Aufzugskabinen verursacht werden, machen Sie bitte sofort die Ansprüche bei dem Möbeltransportunternehmen oder bei der Haftpflichtversicherung geltend.

Bedenken Sie bitte auch, dass Aufzüge in den Häusern Personen- und keine Lastenaufzüge sind. Gehen Sie mit den Gemeinschaftsanlagen sorgfältig um, damit nicht der erste Tag in der neuen Umgebung zu Ärger mit den anderen Mieterinnen und Mietern führt.

Ihre neue Wohnung steht Ihnen zu dem im Vertrag genannten Termin zur Verfügung. Fällt der Mietbeginn auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, so ist der darauffolgende Werktag nach geltendem Recht der frühestmögliche Einzugstag.

Zum Service Ihrer GWG gehört auch, dass wir uns um das Erstellen und Anbringen von Namensschildern an Klingel und Briefkasten kümmern.

Sollte dieses bei Einzug noch nicht geschehen sein, sprechen Sie bitte Ihren/Ihre Kundenberater/-in an und es wird sich umgehend um die Angelegenheit gekümmert.

Nach dem Meldegesetz sind der/die Wohnungsnehmer/-in (Mieter/-in) und auch der/die Wohnungsgeber/-in (GWG) verpflichtet, die in der Wohnung lebenden Personen bei der Einwohnermeldebehörde anzumelden.

Sorgen Sie bitte unverzüglich für die An- bzw. Ummeldung.

Die dafür notwendige Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie bei der Übergabe der Wohnung von Ihrem/Ihrer Kundenberater/-in.

Bedenken Sie, dass Sie neu in eine gewachsene Nachbarschaft einziehen. Die Nachbarn um Sie herum sind sicherlich interessiert zu erfahren, was für eine Person der/die neue Mieter/-in ist.

Um Vorurteile, Vorbehalte oder Missverständnisse erst gar nicht entstehen zu lassen, empfehlen wir eindringlich sich bei den Nachbarn vorzustellen und sich gemeinsam bekannt zu machen.

Eine gute und intakte Hausgemeinschaft trägt ganz wesentlich zum guten Wohnen in einem Mehrfamilienhaus bei.

Wenn Sie eine Wohnung anmieten, dann gehören dazu

  • Decken,
  • Wänden,
  • Böden,
  • Leisten,
  • Fenstern,
  • Türen,
  • Heizkörpern,
  • sanitäre Anlagen wie Dusche oder Badewanne,
  • Toilette mit Spülkasten,
  • Waschbecken
  • sowie alle Armaturen, Steckdosen, und Schalter.

Genaueres regelt das bei Übergabe der Wohnung erstellte Protokoll. 

Als Mieter/-in haben Sie die Pflicht sorgsam mit dem Eigentum der GWG umzugehen. Entsteht ein Schaden an den Mietgegenständen wird bei ordnungsgemäßem Gebrauch und normalem Verschleiß die GWG für Ersatz sorgen.

Gehen allerdings Mietgegenstände durch das Einwirken des/der Mieter/-in kaputt, muss der/die Mieter/-in für die Reparatur aufkommen.

Jeder Mieter/Jede Mieterin hat geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen, damit von der Wohnung keine Gefahren und Beeinträchtigungen ausgehen.

Er/Sie hat darauf zu achten, dass keine Verstopfungen entstehen und Wasser nicht unbeaufsichtigt läuft. Die Beseitigung von Verstopfungen der Abflussleitungen, die auf schuldhaftes Verhalten des Mieters/der Mieterin zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters/der Mieterin.

Bei Frost ist dafür zu sorgen, dass Wasserleitungen und Heizungsanlagen nicht einfrieren. Kellerfenster sind bei Frostgefahr grundsätzlich zu schließen. Kurzfristiges Lüften ist selbstverständlich zwischendurch möglich.

Leicht entzündliche und feuergefährliche Gegenstände und Stoffe dürfen in den zur Wohnung gehörenden Kellerabteilen und sonstigen Gemeinschaftsräumen nicht aufbewahrt werden. Der Mieter/Die Mieterin hat darauf zu achten, dass keine Kerzen, Zigaretten oder andere brennende Gegenstände unbeaufsichtigt bleiben.

Die Wohnungen sind mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

Auch der Zustand des Müllbehälterstandplatzes trägt zum äußerlichen Erscheinungsbild und der Sauberkeit eines Hauses bei. Jeder Mieter/Jede Mieterin ist verpflichtet, auch den Standplatz und die Hausmüllbehälter sauber zu halten.

Für Abfall und Reststoffe sind ausschließlich die jeweils dafür vorgesehenen, dem Haus zugeordneten Behälter zu nutzen. Es sind keinerlei Gegenstände neben den Behältern abzulegen.

Durch Mieter/-innen, deren Besucher/-innen oder Lieferanten verursachte Verunreinigungen sind durch den betreffenden Mieter/die betreffende Mieterin unverzüglich zu beseitigen.

Das Trocknen von Wäsche ist nur in/auf den dafür vorgesehenen Räumen und Flächen zulässig.

An Sonn- und Feiertagen darf außerhalb des Hauses keine Wäsche getrocknet werden.

Teppiche, Kleidungsstücke, Staubtücher oder Ähnliches dürfen weder in Treppenhäusern und Hausfluren noch aus den Fenstern und auf den Balkonen geklopft oder ausgebürstet werden.

Bei Störungen der Außen-, Treppenhaus- und Kellerbeleuchtung hat der/die Mieter/in unverzüglich das Servicecenter der GWG zu verständigen. Bis der Defekt behoben ist sollte der/die Mieter/in selbst für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.

Haus- und Hofeinfahrten sowie Hofräume sind freizuhalten und nicht als Spielfläche vorgesehen.

Wir bitten Sie in gemeinsam genutzte Räume wie

  • Treppenhäuser,
  • Vorplätze,
  • Waschküchen und
  • Trockenräume

keine Fahrräder, Mopeds, Hausrat oder anderen Gegenständen, insbesondere Sperrmüll, abzustellen.

Das Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen auf Stellplätzen oder anderen, der GWG gehörenden, Grundstücksflächen ist nicht gestattet.

Die Außenanlagen und ganz besonders die Grünflächen sind pfleglich zu behandeln. Die Außenanlagen sind nicht als Auslauf für Haustiere vorgesehen.

Das Befahren der Plattenwege führt, abgesehen von Belästigungen der Mitbewohner, zur Beschädigung der Anlagen und ist deshalb zu unterlassen.

Lärm, der zu Belästigungen der Mitbewohner führt, ist zu vermeiden.

Insbesondere sind Rundfunk-, Fernseh-, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente nur mit Zimmerlautstärke zu betreiben.

Dies gilt besonders für die Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr und die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr.

Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist - insbesondere aus brandschutztechnischen Gründen - grundsätzlich nicht erlaubt.

Daher sollten Schuhe in der eigenen Wohnung abgestellt werden und nicht in dem gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus.

Bedenken Sie bitte auch, dass durch im Treppenhaus abgestellten Schuhen die Fachfirma daran gehindert wird, das Treppenhaus zu reinigen.

Luft hat die Fähigkeit, Feuchtigkeit aufzunehmen - das geschieht auch in der Wohnung. Oft merken wir das nicht direkt, denn das Wasser in der Luft wird meistens unsichtbar gehalten. Aber bei einer hohen Konzentration zeigt sich diese Feuchtigkeit – zum Beispiel in Form von Wasserdampf, Nebel oder Wolken.

Tagtäglich fügen wir der Raumluft Feuchtigkeit hinzu, sei es durch Atmen, Kochen oder Duschen. Selbst Zimmerpflanzen tragen dazu bei, wenn sie Wasser verdunsten lassen. Je nachdem, wie wir leben und was wir tun, kann das sogar bis zu 30 Liter Wasser pro Tag bedeuten!

Wenn es nun kalt wird und die Luft schon viel Wasser enthält, kann es passieren, dass diese Feuchtigkeit als kleine Tropfen – das sogenannte Kondensat – herauskommt. Besonders in kühlen Ecken oder hinter großen Möbeln kann das schnell geschehen.

Deshalb ist es wichtig, unsere Räume warm zu halten. Ein zu kühler Raum kann Schimmel begünstigen. Eine Raumtemperatur von mindestens 18 °C ist nicht nur für unser Wohlgefühl gut, sondern auch für die Wohnung und die Energieeffizienz. So fühlt man sich nicht nur wohler, sondern sorgt auch dafür, dass alles in Ordnung bleibt.

Lüften in Räumen und Wohnungen hat einen doppelten Vorteil. Es sorgt nicht nur für den Zufluss frischer Luft, sondern lässt auch die verbrauchte und mit Wasserdampf gesättigte Luft entweichen.

Dank dieses kontinuierlichen Luftaustauschs kann man die Luftfeuchtigkeit optimal zwischen 50 und 60 % halten. Das schafft nicht nur eine angenehme Atmosphäre, sondern minimiert auch die Gefahr von Kondenzwasser.

Es ist genauso entscheidend, ordnungsgemäß zu lüften, wie es wichtig ist, richtig zu heizen. Dies verhindert unangenehme feuchte Stellen und, schlimmer noch, Schimmelbildung. Rein aus gesundheitlichen Aspekten heraus empfehlen wir, tagsüber häufig für einen Luftaustausch zu sorgen. Das hält die Raumluft frisch und sorgt dafür, dass sie nicht mit Gerüchen oder Schadstoffen überladen wird.

Natürlich, beim Lüften geht etwas Wärme verloren, das ist unvermeidlich. Aber es ist ein kleiner Preis für ein gesundes Raumklima und um Schäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden. Praktizieren Sie das sogenannte Stoßlüften – Fenster und Türen für kurze Zeit, etwa 5 bis 10 Minuten, weit öffnen. Dies ersetzt effektiv die Raumluft und bewahrt die in den Baustrukturen gespeicherte Wärme.

Wenn man daheim ist, sollte diese Methode mehrmals täglich angewendet werden. Aber ein kleiner Hinweis zum Schluss: Bitte daran denken, die Heizung beim Lüften herunterzudrehen.

Besonders beim Duschen, Baden und Kochen entstehen schnell sehr hohe Mengen Wasserdampf. Diese großen Wasserdampfmengen müssen durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen geleitet werden.

Die Türen sollten während dieser Vorgänge geschlossen bleiben, damit sich der Wasserdampf nicht in der gesamten Wohnung ausbreiten kann.

Damit sich mit Wasserdampf angereicherte Raumluft nicht hinter größeren Möbelstücken staut und an der kälteren Außenwand kondensiert, muss für rege Luftzirkulation an den Wänden gesorgt sein.

Möbelstücke sollten deshalb mindestens 5 cm (besser 10 cm) Abstand zur Wand haben, besonders solche auf geschlossenem Sockel.

Wird die Wärmeabgabe der Heizkörper durch Verkleidungen, lange Vorhänge oder vorgestellte Möbel behindert, entsteht Wärmestau. Durch Wärmestau erhöhen sich die Wärmeverluste nach außen.

Bei verbrauchsabhängiger Abrechnung registriert ihr Heizkostenverteiler sonst einen etwa 10 bis 20 % zu hohen Verbrauchsanteil, weil er die verringerte Wärmeabgabe nicht berücksichtigen kann. Achten Sie darauf, dass die Heizkörper in Ihrer Wohnung frei bleiben und sparen Sie so viel Geld.

Bei offenen Feuerstellen in der Wohnung muss sichergestellt sein, dass auch die Verbrennungsluft kontinuierlich ersetzt wird. Dies kann zum Beispiel durch einen sogenannten Luftverbund zwischen mehreren Räumen geschehen.

Die entsprechenden Öffnungen in den Innenwandteilen bzw. Türen dürfen aus Sicherheitsgründen keinesfalls geschlossen werden!

Bei Feuerstätten mit geschlossener Brennkammer wird die Verbrennungsluft über Kanäle zur Brennkammer herangeführt. Ein Austausch mit der Raumluft findet in diesem Fall nicht statt.

Zum Schutz aller Mieter vor Einbruch, Diebstahl und Gewalttaten sind Haustüren geschlossen (nicht abgeschlossen) zu halten. Zudem kühlt in den kalten Tagen die Raumtemperatur im Treppenhaus empfindlich ab.

Bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung hat der/die Mieter/-in dafür zu sorgen, dass ein Dritter stellvertretend alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis frist- und sachgerecht erledigt.