FAQ

Häufig gestellte Fragen

Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie immer auf unserer Website oder auf Immobilienscout24.

Telefonisch erreichen Sie die Wohnungsvermittlung des GWG Teams unter 0561/70 00 1- 779.

Sie haben in den Wohnungsangeboten eine gefunden, die Sie interessiert? Die nach Größe und finanziellen Möglichkeiten passend ist?

Dann füllen Sie einfach den Interessentenbogen aus.

Sofern wir Ihnen die ausgewählte(n) Wohnung(en) unverbindlich anbieten können, werden wir Ihnen in diesem Zuge einen oder mehrere Besichtigungstermine vorschlagen. Ein/Eine Mitarbeiter/-in des Teams Vermietung führt dann fachkundig und kundenorientiert durch die Räume und erklärt die Gegebenheiten und Vorteile jeder Wohnung.

Sollte die Ihnen angebotene Wohnung noch bewohnt sein, werden wir gemeinsam mit Ihnen, dem/der Vormieter/-in und einem/einer GWG Mitarbeiter/-in, einen Termin zur Wohnungsbesichtigung vereinbaren.

Für den Fall, dass freigewordene Wohnungen mitten in den Modernisierungsmaßnahmen stecken, kann die Wohnung auf Wunsch trotzdem besichtigt werden und wir zeigen Ihnen nach Möglichkeit auch eine bereits fertiggestellte Wohnung als Beispiel.

Ist nach der Besichtigung und der Klärung aller offenen Fragen der Entschluss gefallen die Wohnung anzumieten und – wenn notwendig – der Erhalt einer Wohnberechtigungsbescheinigung geklärt, dann infomieren Sie bitte Ihre/-n Berater/-in in unserer Wohnungsvermietung per Mail oder Telefon.

Die Beraterinnen und Berater in der Vermietung werden Sie dann informieren welche Unterlagen ggf. außerdem noch benötigt werden und erläutern Ihnen die weitere Vorgehensweise.

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten Sie von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Für die Kasseler Bürgerinnen und Bürger befindet sich die zuständige Stelle im Rathaus / Bauverwaltungsamt.

Nähere Informationen finden Sie auch hier.

Jede Person, die eine Wohnung bei der GWG anmieten möchte, wird auf Eintragungen bei der SCHUFA geprüft.

Bei einem Eintrag betrachten wir den Fall individuell - und klären dann gemeinsam mit dem/der Interessent/-in, um welche Eintragung es sich handelt.

Je nach Sachlage und Schwere des vorliegenden Falls wird dann entschieden.

Die Anmietung einer Wohnung ist mit der regelmäßigen Zahlung der monatlichen Miete untrennbar verbunden. Üblicherweise wird die Miete monatlich von dem Girokonto des/der Mieter/-in abgebucht.

Zu diesem Zweck benötigen wir die Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat, welches der GWG erlaubt, die Miete abzubuchen.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses erlischt die Einzugsermächtigung selbstverständlich.

Liegen alle benötigten Dokumente vor, wird der Mietvertrag ausgestellt. Diesen können Sie in der Hauptgeschäftsstelle der GWG abholen oder wir senden ihn per Post zu.

Beide Mietvertragsexemplare müssen dann von Ihnen unterschrieben an uns zurückgegeben oder per Post zurückgeschickt werden. Nach Gegenzeichnung durch die GWG erhalten Sie Ihr Exemplar persönlich oder per Post zurück.

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, sollten Sie dafür sorgen, dass Ihnen Ihre Post nachgesandt wird. Sie können dafür einen Nachsendeservice der Post beauftragen. Die Post leitet Ihre Briefsendungen und auf Wunsch auch Ihre Pakete und Päckchen, die an die alte Adresse gerichtet sind, automatisch an die neue Adresse weiter.

Der Service ist leider nicht kostenlos und kann für ein halbes Jahr oder wenn gewünscht noch länger per Antrag beauftragt werden. Den Nachsendeantrag erhalten Sie in einer Filiale der Deutschen Post oder bequem und sicher im Internet unter https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html.

Die Organisation und der optimale Ablauf eines Umzuges erfordert Geduld, Erfahrung und rechtzeitige Planung.