Sie erreichen unseren Kundenservice telefonisch unter 0561 700 01-234 oder per E-Mail an kundenservice@gwg-kassel.de. Oder besuchen Sie uns in unserer offenen Mietersprechstunde, immer montags bis mittwochs von 09:00 – 12:00 Uhr oder donnerstags von 14:00 – 17:00 Uhr, ganz ohne Termin.

In dringenden Fällen außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten (z. B. bei einem Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter etc.) erreichen Sie unseren Notdienst rund um die Uhr.
Die Notrufnummer finden Sie auf unserer Website unter "SOS".

Alle aktuellen Angebote finden Sie auf unserer Website unter "Wohnungssuche".
Dort können Sie sich direkt online bewerben.

Vor Vertragsabschluss für Ihre neue Wohnung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • eine Kopie Ihres Personalausweises,
  • die letzten drei Einkommensnachweise und
  • eine Bescheinigung der derzeitigen Vermieterin/des derzeitigen Vermieters über die ordentliche Zahlung der letzten drei Mieten für die derzeitige Wohnung.

Ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich, muss diese ebenfalls vorgelegt werden.

Bitte melden Sie Schäden oder Reparaturbedarf an unseren Kundenservice, per E-Mail oder telefonisch.
Wir kümmern uns schnellstmöglich darum!

Kleine Schönheitsreparaturen dürfen Sie natürlich selbst erledigen. In Ihrem Mietvertrag finden Sie weitere Informationen.
Bei größeren Umbauten oder Anbauten, wie Satellitenanlagen oder Balkonkraftwerken, sprechen Sie uns bitte vorher an – wir finden gemeinsam eine Lösung.

Seit dem 1. Juli 2024 wird der Kabel-TV-Anschluss in Ihrer Wohnung aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet. Sie haben stattdessen selbst die Wahl, bei welchem Anbieter Sie einen Vertrag abschließen möchten. Weitere Details hierzu finden Sie in unserer Mieterinfo (Link zum Artikel)

Die Miete wird jeweils am 1. Werktag des Monats fällig und muss bis spätestens zum 3. Werktag auf dem Konto der GWG eingegangen sein.
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, buchen wir den Betrag bequem für Sie ab.

Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns, wenn es bei der Mietzahlung Schwierigkeiten gibt. Wir helfen Ihnen gerne weiter und suchen gemeinsam nach einer Lösung.

Unsere Hausordnung sorgt dafür, dass sich alle Mieterinnen und Mieter wohlfühlen können. Sie finden darin Regeln zu Themen wie Ruhezeiten, Haustierhaltung und Sauberkeit im Haus.

Die Hausordnung finden Sie als Anlage zu Ihrem Mietervertrag oder zusätzlich hier zum Download.

Kleine Haustiere wie Fische oder Hamster dürfen Sie ohne Genehmigung halten. Bei Hunden und Katzen sprechen Sie uns bitte vorher an.
In der Regel ist unsere schriftliche Zustimmung erforderlich.

Die Grafik zur Mülltrennung finden Sie hier.

Die Kündigung muss schriftlich, per unterschriebenem Brief, erfolgen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Wenn mehrere Personen gemeinsam den Mietvertrag abgeschlossen haben, ist es wichtig, dass das Kündigungsschreiben von allen Vertragsparteien unterzeichnet wird. Die Kündigung muss an die GWG gerichtet werden. Dabei ist zu beachten, dass für die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist der Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens bei der GWG entscheidend ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kündigung rechtswirksam ist und der Auszug reibungslos verläuft.
Alle Details finden Sie auch in Ihrem Mietvertrag.

Nach Eingang der Kündigung und vor Ende des Mietverhältnisses erfolgt zunächst eine Besichtigung durch unsere zuständigen Kundenberater. Dabei wird für beide Seiten festgelegt, welche Arbeiten gemäß Mietvertrag zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung erforderlich sind. Zum Ende des Mietverhältnisses folgt dann die Rückgabe der Wohnung.

Ja – unbedingt!

Seit der Neuregelung der „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE)“ zum 06.06.2025 sind Sie als Mieter verpflichtet, eigenständig einen Stromvertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl abzuschließen – spätestens 10 Werktage vor Ihrem Einzug.

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Sie melden Ihre Stromversorgung selbst bei einem Energieversorger Ihrer Wahl an – und später auch wieder ab.
  • Spätestens 10 Werktage vor Ein- oder Auszug teilen Sie uns in Textform mit, bei welchem Anbieter ein Vertrag besteht oder bestehen wird.
  • Beim Ein- und Auszug wird der Zählerstand gemeinsam mit der GWG abgelesen und im Übergabeprotokoll dokumentiert.
  • Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Achtung: Wenn Sie diese Frist versäumen, melden wir Sie vorübergehend im Grundversorgungstarif der Städtischen Werke AG, Königstor 3-13, 34117 Kassel, an.

Warum ist das wichtig?

Diese gesetzliche Regelung schützt Sie und auch uns als Vermieter: Durch die neue Vorgabe kann die GWG keine rückwirkenden Stromverträge mehr für Sie abschließen. Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, aber bereits Strom nutzen, entstehen Kosten, die andernfalls die GWG tragen müsste.

Bitte kümmern Sie sich daher rechtzeitig um Ihren Stromvertrag – und informieren Sie uns fristgerecht. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten und sorgen für einen reibungslosen Ein- oder Auszug.

Alle Informationen finden Sie auch noch in Ihrem Mietvertrag