In Ihrer Betriebskostenabrechnung können Sie detailliert nachvollziehen, wie sich Ihre Betriebskosten zusammensetzen. Aufgeführt werden die Gesamtkosten und die Anteile Ihrer Wohnung an den Gesamtkosten, das Abrechnungsergebnis sowie die Umlageschlüssel für jede Kostenart.
Anhand der Umlageschlüssel können Sie feststellen, wonach sich die Berechnung einer Kostenart richtet. Den meisten Kostenarten liegt die Quadratmeterberechnung als Umlageschlüssel zu Grunde.
Ausnahmen sind zum Beispiel:
Der Abrechnungszeitraum umfasst in der Regel das Kalenderjahr.
Die gesetzlichen Grundlagen Ihrer Betriebskostenabrechnung sind in folgenden Paragrafen festgelegt:
70 % nach Verbrauch und 30 % nach Quadratmetern der genutzten Wohnfläche.
(QM = Quadratmeter Wohnfläche)
Bei einem Mieterwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes bezieht sich die Kostenberechnung nur auf die genutzte Zeit. Zum Zeitpunkt Ihres Auszuges wird eine Zwischenablesung gemacht.
Wenn das Kalenderjahr dann abgelaufen ist und alle Rechnungen gebucht sind, wird Ihnen die Abrechnung der Betriebskosten zugestellt.