Die Kündigung muss schriftlich, per unterschriebenem Brief, erfolgen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Wenn mehrere Personen gemeinsam den Mietvertrag abgeschlossen haben, ist es wichtig, dass das Kündigungsschreiben von allen Vertragsparteien unterzeichnet wird. Die Kündigung muss an die GWG gerichtet werden. Dabei ist zu beachten, dass für die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist der Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens bei der GWG entscheidend ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kündigung rechtswirksam ist und der Auszug reibungslos verläuft.
Alle Details finden Sie auch in Ihrem Mietvertrag.
Nach Eingang der Kündigung und vor Ende des Mietverhältnisses erfolgt zunächst eine Besichtigung durch unsere zuständigen Kundenberater. Dabei wird für beide Seiten festgelegt, welche Arbeiten gemäß Mietvertrag zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung erforderlich sind. Zum Ende des Mietverhältnisses folgt dann die Rückgabe der Wohnung.
Ja – unbedingt!
Seit der Neuregelung der „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE)“ zum 06.06.2025 sind Sie als Mieter verpflichtet, eigenständig einen Stromvertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl abzuschließen – spätestens 10 Werktage vor Ihrem Einzug.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Achtung: Wenn Sie diese Frist versäumen, melden wir Sie vorübergehend im Grundversorgungstarif der Städtischen Werke AG, Königstor 3-13, 34117 Kassel, an.
Warum ist das wichtig?
Diese gesetzliche Regelung schützt Sie und auch uns als Vermieter: Durch die neue Vorgabe kann die GWG keine rückwirkenden Stromverträge mehr für Sie abschließen. Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, aber bereits Strom nutzen, entstehen Kosten, die andernfalls die GWG tragen müsste.
Bitte kümmern Sie sich daher rechtzeitig um Ihren Stromvertrag – und informieren Sie uns fristgerecht. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten und sorgen für einen reibungslosen Ein- oder Auszug.
Alle Informationen finden Sie auch noch in Ihrem Mietvertrag