KUNDENSERVICE

Antworten auf Ihre Fragen

FAQ TOP 5

Die 5 häufigsten Fragen

Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie immer auf unserer Website oder auf Immobilienscout24.

Telefonisch erreichen Sie die Wohnungsvermittlung des GWG Teams unter 0561/70 00 1- 779.

Ist nach der Besichtigung und der Klärung aller offenen Fragen der Entschluss gefallen die Wohnung anzumieten und – wenn notwendig – der Erhalt einer Wohnberechtigungsbescheinigung geklärt, dann infomieren Sie bitte Ihre/-n Berater/-in in unserer Wohnungsvermietung per Mail oder Telefon.

Die Beraterinnen und Berater in der Vermietung werden Sie dann informieren welche Unterlagen ggf. außerdem noch benötigt werden und erläutern Ihnen die weitere Vorgehensweise.

Vor Vertragsabschluss benötigen wir:

  • eine Kopie des Personalausweises,
  • die letzten drei Einkommensnachweise und
  • eine Bescheinigung der derzeitigen Vermieterin/des derzeitigen Vermieters über die ordentliche Zahlung der letzten drei Mieten für die derzeitige Wohnung.

Ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich, muss diese ebenfalls vorgelegt werden.

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten Sie von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Für die Kasseler Bürgerinnen und Bürger befindet sich die zuständige Stelle im Rathaus / Bauverwaltungsamt.

Nähere Informationen finden Sie auch hier.

Wenn beispielsweise die Toilettenspülung nicht mehr richtig funktioniert oder ein Fenster nicht mehr richtig schließt, dann ist das ein Mangel, der der GWG gemeldet wird.

Unser Servicecenter kümmert sich dann um den Mangel. Sie können Mängel direkt per Telefon unter 0561 / 70001-234 melden oder per E-Mail kundenservice@gwg-kassel.de senden.