
Gute Nachrichten für viele unserer Mieterinnen und Mieter: Aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs werden Wassergebühren rückwirkend gesenkt – und entsprechend erstattet.
Warum erfolgt die Erstattung?
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Stadt Kassel ihre Wassergebühren rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2023 senken muss. Daraus ergibt sich eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge.
Wann erfolgt die Rückerstattung?
Die korrigierten Wasserbescheide liegen uns inzwischen vor.
Die Rückerstattung erfolgt voraussichtlich im Mai 2026.
Wer erhält eine Erstattung?
Eine Erstattung erhalten alle Mieterinnen und Mieter,
Wie läuft die Erstattung ab?
Für aktuell bei uns wohnende Mieterinnen und Mieter:
Sie müssen nichts unternehmen. Wir informieren Sie über die Höhe Ihrer Erstattung. Der Betrag wird automatisch mit der Miete für den Monat Mai verrechnet.
Für bereits ausgezogene Mieterinnen und Mieter:
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an beko@gwg-kassel.de mit
So können wir die Erstattung schnell und unkompliziert vornehmen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: beko@gwg-kassel.de