Mieterinfo

Schnee ist schön – aber wer macht den Weg frei?

Jetzt, wo es draußen kälter ist, stellen sich viele Mieterinnen und Mieter dieselbe Frage: Wer ist eigentlich dafür zuständig, Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen?

Wir erklären Ihnen hier, wie die Zuständigkeiten rund um den Winterdienst geregelt sind und was Sie als Mieterin oder Mieter der GWG wissen sollten.

Wer übernimmt bei der GWG den Winterdienst?
In den Häusern der GWG kümmert sich in der Regel eine von uns beauftragte Fachfirma darum, dass:

  • Hauptzuwege (vom Bürgersteig zum Haupteingang des Hauses, sowie zu den Müllstandplätzen und zu GWG-eigenen Kfz-Stellplätzen) und Haupteingänge geräumt 
  • diese Flächen bei Glätte gestreut
  • und begehbar sind.

Die Räum- und Streupflicht erfolgt nach den Vorgaben der Winterdienstsatzung der Stadt Kassel. So sorgen wir gemeinsam für sichere Wege auch bei Schnee und Eis!

Gut zu wissen:
Auch wenn in Ihrem Haus eine Fachfirma den Winterdienst übernimmt, bitten wir Sie um einen wachsamen Blick. Sollte ein Bereich nicht ordnungsgemäß geräumt worden sein, wenden Sie sich an unser Servicecenter per Mail an kundenservice@gwg-kassel.de oder telefonisch unter 0561 / 70001-234.

Bei Fragen sind wir für Sie da!
Bleiben Sie gesund und kommen Sie sicher durch den Winter!