Als Nebenkosten werden im Allgemeinen alle Kosten verstanden, die neben der Miete monatlich als Abschlag zu zahlen sind und einmal im Jahr mit den tatsächlich entstandenen Nebenkosten gegengerechnet werden.
Diese Nebenkosten werden in der Regel nach Wohnfläche auf die Kunden des Hauses umgelegt. Wasserkosten müssen verbrauchsabhängig anhand der Werte der Wasserzähler verteilt werden.
Nach §1 der Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten die "Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen".
Die warmen Nebenkosten bzw. Betriebskosten muss der Kunde zusätzlich zur Miete nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Sie machen den Löwenanteil an den zu zahlenden zusätzlichen Kosten aus. Dazu zählen die Heizkosten, die Kosten der zentralen Wasserbereitung bzw. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen.
Die Grundsteuer wird von der jeweiligen Kommune erhoben und weiter gereicht, teilweise steht in Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks".
Hierzu zählen das Wassergeld, die Kosten der Wasserzähler und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.
Das sind die Kosten, die von der Stadt Kassel erhoben werden für das Abwasser, dass nach Nutzung des gelieferten Frischwassers in die öffentliche Kanalisation zurück geführt wird.
Das Betreiben eines Fahrstuhles erzeugt Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie Kosten für die regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebs-bereitschaft.
Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt.
Kosten für die Erneuerung von Pflanzen, die Hege der Baumbestände, die Pflege von Spielplätzen.
Die Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche usw.
Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der Immissions-messung.
Kosten für Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung und Kosten für Haftpflicht- versicherungen für Gebäude, Öltanks und Aufzüge.
Ein Kabelanschluss/SAT-Anschluss ist in der Regel in der Wohnung vorhanden und ist Bestandteil des Mietvertrages. Die Gebühren sind als Kabelanschluss- gebühren in der Miete enthalten oder werden als Betriebskosten nach Stück Wohneinheit abgerechnet.
Kosten für Strom, Reinigung und Wartung von Gemeinschaftswasch- maschinen.
Zu sonstige Kosten zählen die Kosten für Dachrinnenreinigung und für die Wartung von Pumpemsumpf, Rauch-/ Wärme-/Abzugsanlagen, Feuer- löscher, Elektro-Türantriebe, Blitzschutz, Gasleitungen.
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