Zum besseren Verständnis

Was sind Nebenkosten bzw. Betriebskosten?

Als Nebenkosten werden im Allgemeinen alle Kosten verstanden, die neben der Miete monatlich als Abschlag zu zahlen sind und einmal im Jahr mit den tatsächlich entstandenen Nebenkosten gegengerechnet werden.  

Diese Nebenkosten werden in der Regel nach Wohnfläche auf die Kunden des Hauses umgelegt. Wasserkosten müssen verbrauchsabhängig anhand der Werte der Wasserzähler verteilt werden.

Definition der Betriebskosten

Nach §1 der Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten die "Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen".

Warme Betriebskosten - größter Anteil

Die warmen Nebenkosten bzw. Betriebskosten muss der Kunde zusätzlich zur Miete nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Sie machen den Löwenanteil an den zu zahlenden zusätzlichen Kosten aus. Dazu zählen die Heizkosten, die Kosten der zentralen Wasserbereitung bzw. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen.

Kalte Nebenkosten

  • Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von der jeweiligen Kommune erhoben und weiter gereicht, teilweise steht in Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks".

  • Wasserkosten

Hierzu zählen das Wassergeld, die Kosten der Wasserzähler und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.

  • Kanal

Das sind die Kosten, die von der Stadt Kassel erhoben werden für das Abwasser, dass nach Nutzung des gelieferten Frischwassers in die öffentliche Kanalisation zurück geführt wird.

  • Fahrstuhl

Das Betreiben eines Fahrstuhles erzeugt Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie Kosten für die regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebs-bereitschaft.

  • Straßenreinigung/Müllabfuhr

Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt.

  • Gartenpflege

Kosten für die Erneuerung von Pflanzen, die Hege der Baumbestände, die Pflege von Spielplätzen.

  • Beleuchtung

Die Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche usw.

  • Schornsteinreinigung                       

Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der Immissions-messung.

  • Versicherungen

Kosten für Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung und Kosten für Haftpflicht- versicherungen für Gebäude, Öltanks und Aufzüge.

  • Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel

Ein Kabelanschluss/SAT-Anschluss ist in der Regel in der Wohnung vorhanden und ist Bestandteil des Mietvertrages. Die Gebühren sind als Kabelanschluss- gebühren in der Miete enthalten oder werden als Betriebskosten nach Stück Wohneinheit abgerechnet.

  • Wascheinrichtungen

Kosten für Strom, Reinigung und Wartung von Gemeinschaftswasch- maschinen.

  • Sonstige Kosten

Zu sonstige Kosten zählen die Kosten für Dachrinnenreinigung und für die Wartung von Pumpemsumpf, Rauch-/ Wärme-/Abzugsanlagen, Feuer- löscher, Elektro-Türantriebe, Blitzschutz, Gasleitungen.

 

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