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Findet eine Wohnungsübergabe statt?
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Mit Ihrem/Ihrer Kundenberater/-in wird vor Einzug ein Termin für die Schlüsselübergabe in der Wohnung vereinbart. Bei dieser Übergabe wird dann auch das Übergabeprotokoll gefertigt, das später bei der Rückgabe der Wohnung an die GWG wichtig ist.
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Was muss ich beim Einzug beachten?
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Bei dem Transport von Möbeln und Einrichtungsgegenständen können Probleme auftreten. Sollten durch den Umzug Beschädigungen im Treppenhaus oder in den Aufzugskabinen verursacht werden, machen Sie bitte sofort die Ansprüche bei dem Möbeltransportunternehmen oder bei der Haftpflichtversicherung geltend.
Bedenken Sie bitte auch, dass Aufzüge in den Häusern Personen- und nicht Lastenaufzüge sind. Gehen Sie mit den Gemeinschaftsanlagen sorgfältig um, damit nicht der erste Tag in der neuen Umgebung zu Ärger mit den anderen Mieterinnen und Mietern führt.
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Wann kann ich in die neue Wohnung einziehen?
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Die neu angemietete Wohnung steht Ihnen zu dem im Vertrag genannten Termin zur Verfügung. Fällt der Mietbeginn auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, so ist der darauffolgende Werktag nach geltendem Recht der frühestmögliche Einzugstag.
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Muss ich selbst den Namen an Klingel und Briefkasten anbringen?
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Zu dem Service der GWG gehört das Erstellen und Anbringen von Namensschildern an Klingel und Briefkasten. Sollte dieses bei Einzug noch nicht geschehen sein, sprechen Sie bitte Ihren/Ihre Kundenberater/-in an und es wird sich umgehend um die Angelegenheit gekümmert.
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Muss ich Behörden informieren?
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Nach dem Meldegesetz sind der/die Wohnungsnehmer/-in (Mieter/-in) und auch der/die Wohnungsgeber/-in (GWG) verpflichtet, die in der Wohnung lebenden Personen bei der Einwohnermeldebehörde anzumelden. Sorgen Sie bitte unverzüglich für die An- bzw. Ummeldung. Die hierzu notwendige Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie bei der Übergabe der Wohnung von Ihrem/Ihrer Kundenberater/-in.
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Muss ich mich im Haus bei den Nachbarn vorstellen?
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Bedenken Sie, dass Sie neu in eine gewachsene Nachbarschaft einziehen. Die Nachbarn um Sie herum sind sicherlich interessiert zu erfahren, was für eine Person der/die neue Mieter/-in ist.
Um Vorurteile, Vorbehalte oder Missverständnisse erst gar nicht entstehen zu lassen, empfehlen wir eindringlich sich bei den Nachbarn vorzustellen und sich gemeinsam bekannt zu machen.
Eine gute und intakte Hausgemeinschaft trägt ganz wesentlich zum guten Wohnen in einem Mehrfamilienhaus bei.
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Was gehört zu den Mietgegenständen?
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Wenn Sie eine Wohnung anmieten, dann gehören dazu neben Decken, Wänden, Böden, Leisten, Fenstern, Türen und Heizkörpern auch sanitäre Anlagen wie Dusche oder Badewanne, Toilette mit Spülkasten, Waschbecken sowie alle Armaturen, Steckdosen, und Schalter. Genaueres regelt das bei Übergabe der Wohnung erstellte Protokoll.
Als Mieter/-in haben Sie die Pflicht sorgsam mit dem Eigentum der GWG umzugehen. Entsteht ein Schaden an den Mietgegenständen wird bei ordnungsgemäßem Gebrauch und normalem Verschleiß die GWG für Ersatz sorgen.
Gehen allerdings Mietgegenstände durch das Einwirken des/der Mieter/-in kaputt, muss der/die Mieter/-in für die Reparatur aufkommen.
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Muss ich etwas tun um Wasser-, Frost- und Feuerschäden zu vermeiden?
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Jeder Kunde/Jede Kundin hat geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen, damit von der Wohnung keine Gefahren und Beeinträchtigungen ausgehen.
Er/Sie hat darauf zu achten, dass keine Verstopfungen entstehen und Wasser nicht unbeaufsichtigt läuft. Die Beseitigung von Verstopfungen der Abflussleitungen, die auf schuldhaftes Verhalten des Mieters/der Mieterin zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters/der Mieterin.
Bei Frost ist dafür zu sorgen, dass Wasserleitungen und Heizungsanlagen nicht einfrieren. Kellerfenster sind bei Frostgefahr grundsätzlich zu schließen. Kurzfristiges Lüften ist selbstverständlich zwischendurch möglich.
Leicht entzündliche und feuergefährliche Gegenstände und Stoffe dürfen in den zur Wohnung gehörenden Kellerabteilen und sonstigen Gemeinschaftsräumen nicht aufbewahrt werden. Der Mieter/Die Mieterin hat darauf zu achten, dass keine Kerzen, Zigaretten oder andere brennende Gegenstände unbeaufsichtigt bleiben.
Die Wohnungen sind mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.
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Muss ich mich um den Müllbehälterstandplatz kümmern?
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Auch der Zustand des Müllbehälterstandplatzes trägt zu dem äußerlichen Erscheinungsbild und der Sauberkeit eines Hauses bei. Jeder Mieter/Jede Mieterin ist verpflichtet auch den Standplatz und die Hausmüllbehälter sauber zu halten.
Für Abfall und Reststoffe sind ausschließlich die jeweils dafür vorgesehenen, dem Haus zugeordneten Behälter zu nutzen. Es sind keinerlei Gegenstände neben den Behältern abzulegen.
Durch Mieter/-innen, deren Besucher/-innen oder Lieferanten verursachte Verunreinigungen sind durch den betreffenden Mieter/die betreffende Mieterin unverzüglich zu beseitigen.
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Wo kann ich Wäsche trocknen lassen?
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Das Trocknen von Wäsche ist nur in / auf den dafür vorgesehenen Räumen und Flächen zulässig. An Sonn- und Feiertagen darf außerhalb des Hauses keine Wäsche getrocknet werden.
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Kann ich Teppiche ausklopfen?
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Teppiche, Kleidungsstücke, Staubtücher oder Ähnliches dürfen weder in Treppenhäusern und Hausfluren noch aus den Fenstern und auf den Balkonen geklopft oder ausgebürstet werden.
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Was muss ich machen wenn einzelne Beleuchtungselemente im / am Haus ausfallen?
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Bei Störungen der Außen-, Treppenhaus- und Kellerbeleuchtung hat der/die Mieter/-in unverzüglich das Servicecenter der GWG zu verständigen und, soweit möglich, selbst für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
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Was ist bei gemeinsam genutzten Räumen und Flächen zu beachten?
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Haus- und Hofeinfahrten sowie Hofräume sind freizuhalten und nicht als Spielfläche vorgesehen.
Gemeinsam genutzte Räume wie zum Beispiel Treppenhäuser, Vorplätze, Waschküchen und Trockenräume sind nicht zum Abstellen von Fahrrädern, Mopeds, Hausrat oder anderen Gegenständen, insbesondere Sperrmüll, zu benutzen.
Das Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen auf Stellplätzen oder anderen der GWG gehörenden Grundstücksflächen ist nicht gestattet.
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Was muss ich wegen der Außenanlagen beachten?
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Die Außenanlagen und ganz besonders die Grünflächen sind pfleglich zu behandeln. Die Außenanlagen sind nicht als Auslauf für Haustiere vorgesehen.
Das Befahren der Plattenwege führt, abgesehen von Belästigungen der Mitbewohner, zur Beschädigung der Anlagen und ist deshalb zu unterlassen.
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Wie laut darf ich fernsehen, Musik hören und Musikinstrumente spielen?
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Lärm, der zu Belästigungen der Mitbewohner führt, ist zu vermeiden. Insbesondere sind Rundfunk-, Fernseh-, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente nur mit Zimmerlautstärke zu betreiben.
Dies gilt besonders für die Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr und die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr.
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Darf ich Schuhe vor meiner Haustür abstellen?
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Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist - insbesondere aus brandschutztechnischen Gründen - grundsätzlich nicht zulässig. Daher sollten Schuhe in der eigenen Wohnung abgestellt werden und nicht in dem gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus.
Bedenken Sie bitte auch, dass durch im Treppenhaus abgestellten Schuhen die Fachfirma daran gehindert wird, das Treppenhaus zu reinigen.
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Warum ist das richtige Beheizen der Wohnung so wichtig?
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Luft hat die Eigenschaft, sich mit Wasser zu verbinden. Der Wasseranteil der Luft ist unsichtbar und hängt entscheidend von der Lufttemperatur und dem Luftdruck ab. Sichtbar wird der Wasseranteil in der Luft zum Beispiel als Nebel, Wolken und Wasserdampf.
Bei normaler Nutzung einer Wohnung werden ständig nicht unerhebliche Wassermengen freigesetzt und von der Luft aufgenommen. Mit jedem Atemzug führen wir der Raumluft Feuchtigkeit zu, allein im Schlaf gibt eine Person pro Nacht über Haut und Atemluft etwa einen Liter Wasser ab.
Bei Kochvorgängen, beim Essen, beim Geschirrspülen, Baden, Duschen und Waschen wird die Luft mit Wasserdampf angereichert. Auch Zimmerpflanzen tragen zur Luftbefeuchtung bei, weil das meiste Gießwasser verdunstet. Je nach Wohnungsgröße und Intensität der Nutzung bilden sich Wasserdampfmengen von 10 bis 30 Liter pro Tag.
Kühlt nun stark mit Wasserdampf angereicherte Luft ab und wird dabei die Sättigungsgrenze erreicht, gibt die Luft einen Teil des Wassers in Form von Kondensat ab. Zu Wasserdampfausscheidungen kommt es also immer dann, wenn der Feuchtegehalt der Luft im Verhältnis zu der Lufttemperatur zu hoch ist.
An Stellen im Raum mit der geringsten Oberflächentemperatur, an denen die Lufttemperatur am schnellsten abnimmt und damit die Sättigungsgrenze schnell erreicht ist, bildet sich bevorzugt das Kondensat.
Gefährdete Stellen sind Zimmerecken an Außenwänden, der Übergang von Außenwand zu Zimmerdecke, Fensterstürze und Zonen mit geringer Luftbewegung, wie zum Beispiel hinter größeren Möbelstücken.
Damit sich kein Kondensat absetzt, an den Innenseiten der Außenwände keine Stellen feucht werden und später Stockflecken und viel schlimmer Schimmelpilz entstehen kann, muss jeder Wohnung während mindestens zwei Drittel des Jahres Wärme zugeführt werden.
Das Beheizen der Räume muss ausreichend und kontinuierlich stattfinden. Dies gilt auch für Räume, die nicht ständig benutzt werden oder in denen ein niedriges Temperaturniveau gewünscht ist.
Die Wandoberflächentemperatur in mäßig gewärmten und gelüfteten Räumen sollte möglichst 15 - 17 °C nicht unterschreiten. Eine grundsätzliche Raumlufttemperatur von mindestens 18 °C ist ratsam.
So kann richtiges Heizen nicht nur für ein behagliches Wohnklima sorgen, sondern schont auch die Bausubstanz und beeinträchtigt den Wärmeschutz der Außenwände nicht.
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Warum ist richtiges Lüften der Wohnung wichtig?
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Die Raum- und Wohnungslüftung führt nicht nur Frischluft zu, sie lässt auch die verbrauchte, mit Wasserdampf angereicherte Luft aus der Wohnung entweichen.
Dieser Luftaustausch führt Wasserdampf ab und hält die Luftfeuchte unter 50 bis 60 % relative Luftfeuchtigkeit - eine Behaglichkeitsgrenze und zugleich kritische Marke für Kondensatbildung.
Ausreichendes Lüften wirkt wie richtiges Heizen der Bildung von feuchten Stellen entgegen und verhindert das Entstehen von Stockflecken und Schimmel.
Ein 0,5 - 1,0-facher Luftwechsel pro Stunde ist allein aus hygienischen Gründen notwendig, damit die Schadstoff- und Geruchsbelastung der Luft zulässige Grenzwerte nicht überschreitet.
Lüften Sie bedarfsgerecht und dennoch energiebewusst. Dass beim Lüften etwas Heizenergie verloren geht, muss im Interesse gesunder raumklimatischer Verhältnisse und zur Vermeidung von Feuchteschäden akzeptiert werden. Daher gilt es, diesen Verlust durch Stoßlüften so gering wie möglich zu halten.
Kurzes, intensives Öffnen der Fenster und Türen und die Schaffung von Durchzug für etwa 5 bis 10 Minuten helfen die verbrauchte, feuchte Raumluft durch frische, trockene Außenluft zu ersetzen, während die in den Wänden und Einrichtungsgegenständen gespeicherten, viel größeren Wärmemengen im Raum bleiben und nach dem Schließen der Fenster mithelfen, die Frischluft zu erwärmen.
Diese Stoßlüftung sollte bei Anwesenheit in der Wohnung mehrmals täglich wiederholt werden. Schließen Sie jedoch beim Lüftvorgang die Heizkörperventile bzw. drehen Sie die Raumthermostate zurück!
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Was hat Duschen, Baden und Kochen mit Lüften zu tun?
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Besonders beim Duschen, Baden und Kochen entstehen schnell sehr hohe Mengen Wasserdampf. Diese großen Wasserdampfmengen müssen durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen geleitet werden.
Die Türen sollten während dieser Vorgänge geschlossen bleiben, damit sich der Wasserdampf nicht in der gesamten Wohnung ausbreiten kann.
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Warum muss ich Möbelstücke mit einem ausreichenden Abstand zur Wand aufstellen?
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Damit sich mit Wasserdampf angereicherte Raumluft nicht hinter größeren Möbelstücken staut und an der kälteren Außenwand kondensiert, muss für rege Luftzirkulation an den Wänden gesorgt sein.
Möbelstücke sollten deshalb mindestens 5 cm (besser 10 cm) Abstand zur Wand haben, besonders solche auf geschlossenem Sockel.
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Warum sollte nichts vor die Heizkörper gestellt werden?
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Wird die Wärmeabgabe der Heizkörper durch Verkleidungen, lange Vorhänge oder vorgestellte Möbel behindert, entsteht Wärmestau. Durch Wärmestau erhöhen sich die Wärmeverluste nach außen.
Bei verbrauchsabhängiger Abrechnung registriert ihr Heizkostenverteiler sonst einen etwa 10 bis 20 % zu hohen Verbrauchsanteil, weil er die verringerte Wärmeabgabe nicht berücksichtigen kann. Sie werden durch Beachtung dieser Empfehlung vor finanziellem Schaden bewahrt.
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Was muss ich bei offenen Feuerstellen in der Wohnung beachten?
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Bei offenen Feuerstellen in der Wohnung muss sichergestellt sein, dass auch die Verbrennungsluft kontinuierlich ersetzt wird. Dies kann zum Beispiel durch einen sogenannten Luftverbund zwischen mehreren Räumen geschehen.
Die entsprechenden Öffnungen in den Innenwandteilen bzw. Türen dürfen aus Sicherheitsgründen keinesfalls geschlossen werden!
Bei Feuerstätten mit geschlossener Brennkammer wird die Verbrennungsluft über Kanäle zur Brennkammer herangeführt. Ein Austausch mit der Raumluft findet in diesem Fall nicht statt.
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Warum müssen Haustüren geschlossen werden?
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Zum Schutz aller Mieter vor Einbruch, Diebstahl und Gewalttaten sind Haustüren geschlossen (nicht abgeschlossen) zu halten. Zudem kühlt in den kalten Tagen die Raumtemperatur im Treppenhaus empfindlich ab.
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Was muss ich bei Abwesenheit, Urlaubszeit oder Verhinderung beachten?
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Bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung hat der/die Mieter/-in dafür zu sorgen, dass ein Dritter stellvertretend alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis frist- und sachgerecht erledigt.