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Wie kann ich mich über anzumietende Wohnungen bei der GWG informieren?
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In erster Linie werden Ihnen in der Neuen Fahrt 2, im Hauptsitz der GWG, während eines Beratungsgespräches mit unseren freundlichen und zuvorkommenden Wohnungs-vermittlern passende Wohnungen vorgeschlagen. Telefonisch erreichen Sie die Wohnungsvermittlung unter 0561/ 70 00 1-779. Die aktuellen Wohnungsangebote können ebenfalls hier auf der homepage www.gwg-kassel.de unter MIETEN/ Wohnungssuche abgerufen werden.
Weitere Möglichkeiten unsere Wohnungen online zu finden, sind die Immobilienplattformen www.immobilienscout24.de und www.immowelt.de. Zusätzlich werden leerstehende Wohnungen im Wohnungsmarkt der HNA und des EXTRA TIPs regelmäßig inseriert.
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Wann und wie schnell kann man die Wohnungen besichtigen?
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Wenn unter den leerstehenden Wohnungen eine nach Größe und finanziellen Möglichkeiten passende Wohnung gefunden ist, wird ein Angebot erstellt und ein Termin für eine Wohnungsbesichtigung ausgemacht.
Ein Mitarbeiter des Teams Vermittlung führt dann fachkundig und kundenorientiert durch die Räume und erklärt die Gegebenheiten und Vorteile jeder Wohnung.
Sofern Vormieter noch in den Wohnungen wohnen, wird versucht gemeinsam mit dem Vormieter und dem Wohnungszeiger ein Termin zur Wohnungsbesichtigung zu vereinbaren.
Für den Fall, dass freigewordene Wohnungen mitten in den Modernisierungsbauarbeiten stecken, kann auf Wunsch die Wohnung trotzdem besichtigt werden und wir zeigen Ihnen nach Möglichkeit eine bereits fertige Wohnung als Beispiel für das Resultat der Modernisierungsmaßnahmen.
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Wenn mir die Wohnung gefällt und ich anmieten will, was muss ich tun?
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Ist nach der Besichtigung und der Klärung aller offenen Fragen der Entschluss gefallen die Wohnung anzumieten und – wenn notwendig – der Erhalt einer Wohnberechti- gungsbescheinigung geklärt, dann ist in der Haupt- geschäftsstelle in der Vermittlung Bescheid zu geben.
Die Berater in der Vermittlung werden Sie dann informieren welche Unterlagen außerdem noch benötigt werden und leiten alles Weitere ein.
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Welche Unterlagen werden von mir benötigt?
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Vor Vertragsabschluss wird eine Kopie des Personal- ausweises angefertigt, es werden die letzten 3 Einkommensnachweise benötigt und eine Bescheinigung des derzeitigen Vermieters über die ordentliche Zahlung der letzten 3 Mieten für die derzeitige Wohnung wird verlangt.
Ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich, muss diese vorgelegt werden.
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Wo bekomme ich eine Wohnberechtigungsbescheinigung?
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Wohnberechtigungsbescheinigungen (WBS) erhalten Sie von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes. Für die Kasseler Bürgerinnen und Bürger befindet sich die zuständige Stelle im Rathaus / Wohnungsamt.
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Macht die GWG eine Abfrage bei der SCHUFA?
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Jede Person, die eine Wohnung bei der GWG anmieten möchte, wird auf Eintragungen bei der SCHUFA geprüft.
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Was passiert, wenn ich eine SCHUFA Eintragung habe?
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Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich zu betrachten. Gemeinsam mit dem Interessenten klären die GWG Berater um welche Eintragung es sich handelt und gehen auf die Probleme des Interessenten ein. Je nach Sachlage und Schwere des vorliegenden Falls wird individuell entschieden.
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Warum muss ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
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Das Anmieten einer Wohnung ist mit der regelmäßigen Zahlung der monatlichen Miete untrennbar verbunden. Üblicherweise wird die Miete monatlich von dem Girokonto des Mieters abgebucht.
Zu diesem Zweck benötigen wir die Einzugsermächtigung, die der GWG erlaubt die Miete abzubuchen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erlischt die Einzugs- ermächtigung selbstverständlich.
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Wo unterschreibe ich den Mietvertrag?
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Liegen alle benötigten Dokumente vor wird der Mietvertrag ausgestellt. Diesen können Sie in der Hauptgeschäftsstelle der GWG abholen oder wir senden ihn per Post zu.
Der Mietvertrag muss dann von Ihnen unterschrieben an uns zurück gegeben oder per Post zurück geschickt werden, damit danach eine Gegenzeichnung durch die GWG erfolgen kann.
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Was muss ich bedenken bevor ich ein- und umziehe?
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Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, sollten Sie dafür sorgen, dass Ihnen Ihre Post nicht abhanden kommt. Der Nach- sendeservice der Post verhindert dieses. Die Post leitet Ihre Briefsendungen und auf Wunsch auch Ihre Pakete und Päckchen, die an die alte Adresse gerichtet sind, automatisch an die neue Adresse weiter.
Der Service ist leider nicht kostenlos und kann für ein halbes Jahr oder wenn gewünscht noch länger per Antrag beauftragt werden. Den Nachsendeantrag erhalten Sie in einer Filiale der Deutschen Post oder bequem und sicher per Internet.
Die Organisation und der optimale Ablauf eines Umzuges erfordert Geduld, Erfahrung und rechtzeitige Planung. Als Hilfestellung haben wir eine Checkliste für den Umzug erstellt deren sorgfältiges Abarbeiten einen reibungslosen Verlauf des Umzuges bedeutet.