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Wie kann ich mich über anzumietende Wohnungen bei der GWG informieren?
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Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie hier auf der homepage https://www.gwg-kassel.de/nc/mieten/wohnungssuche2.html oder auf der Immobilienplattform www.immobilienscout24.de
Zusätzlich werden leerstehende Wohnungen im Immobilienteil der regionalen Zeitungen HNA und EXTRA TIP inseriert.
Telefonisch erreichen Sie die Wohnungsvermittlung der GWG unter 0561/70 00 1- 779.
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Wann und wie schnell kann man die Wohnungen besichtigen?
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Sofern Sie unter den angebotenen Wohnungen eine nach Größe und finanziellen Möglichkeiten passende Wohnung gefunden haben, übermitteln Sie uns Ihr Interesse mittels des von Ihnen vollständig ausgefüllten Interessentenbogens. Den Interessentenbogen finden Sie hier auf unserer homepage unter MIETEN/WOHNUNGSSUCHE/ONLINE-FRAGEBOGEN. Sofern wir Ihnen die ausgewählte(n) Wohnung(en) unverbindlich anbieten können, werden wir Ihnen in diesem Zuge einen oder mehrere Besichtigungstermine vorschlagen.
Ein/Eine Mitarbeiter/-in des Teams Vermittlung führt dann fachkundig und kundenorientiert durch die Räume und erklärt die Gegebenheiten und Vorteile jeder Wohnung.
Sollte die Ihnen angebotene Wohnung noch bewohnt sein, werden wir gemeinsam mit Ihnen, dem/der Vormieter/-in und dem/der GWG Mitarbeiter/-in, die die Wohnung zeigen wird, einen Termin zur Wohnungsbesichtigung vereinbaren.
Für den Fall, dass freigewordene Wohnungen mitten in den Modernisierungsmaßnahmen stecken, kann die Wohnung auf Wunsch trotzdem besichtigt werden und wir zeigen Ihnen nach Möglichkeit auch eine bereits fertiggestellte Wohnung als Beispiel.
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Wenn mir die Wohnung gefällt und ich anmieten will, was muss ich tun?
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Ist nach der Besichtigung und der Klärung aller offenen Fragen der Entschluss gefallen die Wohnung anzumieten und – wenn notwendig – der Erhalt einer Wohnberechtigungsbescheinigung geklärt, dann infomieren Sie bitte Ihre/-n Berater/-in in unserer Wohnungsvermittlung per Mail oder Telefon.
Die Beraterinnen und Berater in der Vermittlung werden Sie dann informieren welche Unterlagen ggf. außerdem noch benötigt werden und erläutern Ihnen die weitere Vorgehensweise.
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Welche Unterlagen werden von mir benötigt?
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Vor Vertragsabschluss werden mindestens eine Kopie des Personalausweises, die letzten drei Einkommensnachweise und eine Bescheinigung der derzeitigen Vermieterin/des derzeitigen Vermieters über die ordentliche Zahlung der letzten drei Mieten für die derzeitige Wohnung benötigt.
Ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich, muss diese vorgelegt werden.
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Wo bekomme ich eine Wohnberechtigungsbescheinigung?
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Wohnberechtigungsbescheinigungen (WBS) erhalten Sie von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Für die Kasseler Bürgerinnen und Bürger befindet sich die zuständige Stelle im Rathaus / Bauverwaltungsamt.
Nähere Informationen finden Sie auch hier: https://www.kassel.de/service/oe/Dezernate_-_DEZ/VI_-_Dezernat_VI_-_Stadtentwicklung__Bauen__Umwelt_und_Verkehr/60_-_Bauverwaltungsamt/601_-_Wohnraumversorgung_und_Wohnungsbaufoerderung/601-Wohnraumversorgung-und-Wohnungsbaufoerderung.php
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Macht die GWG eine Abfrage bei der SCHUFA?
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Jede Person, die eine Wohnung bei der GWG anmieten möchte, wird auf Eintragungen bei der SCHUFA geprüft.
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Was passiert, wenn ich eine SCHUFA Eintragung habe?
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Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich zu betrachten. Gemeinsam mit dem/der Interessent/-in klären die GWG Beraterinnen und Berater um welche Eintragung es sich handelt. Je nach Sachlage und Schwere des vorliegenden Falls wird individuell entschieden.
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Warum muss ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
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Das Anmieten einer Wohnung ist mit der regelmäßigen Zahlung der monatlichen Miete untrennbar verbunden. Üblicherweise wird die Miete monatlich von dem Girokonto des/der Mieter/-in abgebucht.
Zu diesem Zweck benötigen wir die Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat, welches der GWG erlaubt, die Miete abzubuchen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erlischt die Einzugsermächtigung selbstverständlich.
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Wo unterschreibe ich den Mietvertrag?
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Liegen alle benötigten Dokumente vor, wird der Mietvertrag ausgestellt. Diesen können Sie in der Hauptgeschäftsstelle der GWG abholen oder wir senden ihn per Post zu.
Beide Mietvertragsexemplare müssen dann von Ihnen unterschrieben an uns zurück gegeben oder per Post zurück geschickt werden. Nach Gegenzeichnung durch die GWG erhalten Sie Ihr Exemplar persönlich oder per Post zurück.
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Was muss ich bedenken bevor ich ein- und umziehe?
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Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, sollten Sie dafür sorgen, dass Ihnen Ihre Post nicht abhandenkommt. Der Nachsendeservice der Post verhindert dieses. Die Post leitet Ihre Briefsendungen und auf Wunsch auch Ihre Pakete und Päckchen, die an die alte Adresse gerichtet sind, automatisch an die neue Adresse weiter.
Der Service ist leider nicht kostenlos und kann für ein halbes Jahr oder wenn gewünscht noch länger per Antrag beauftragt werden. Den Nachsendeantrag erhalten Sie in einer Filiale der Deutschen Post oder bequem und sicher per Internet.
Die Organisation und der optimale Ablauf eines Umzuges erfordert Geduld, Erfahrung und rechtzeitige Planung. Als Hilfestellung haben wir eine Checkliste für den Umzug erstellt deren sorgfältiges Abarbeiten einen reibungslosen Verlauf des Umzuges bedeutet (siehe Download-Bereich Spalte rechts).